e-Rezept
Ab 01.01.2024 Pflicht!
Ab sofort werden Ihre Rezepte als e-Rezept ausgestellt. Dazu müssen wir Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal schon eingelesen haben. Vorteil für Sie: Sie brauchen danach nicht in der Praxis auf das Rezept warten oder nochmal in die Praxis kommen. Einfach Ihr e-Rezept mit der App oder der zugehörigen Versichertenkarte in der Apotheke einlösen!
Weiterhin Papierrezept
Diese Verordnungen dürfen Ärzte auch nach dem 1. Januar 2024 weiterhin ausschließlich auf Papier ausstellen:
- BtM-Rezepte
- Verordnung von sonstigen nach § 31 SGB V einbezogenen Produkten (etwa Verbandmittel und Teststreifen)
- Verordnung von Hilfsmitteln
- Verordnung von Sprechstundenbedarf
- Verordnung von Blutprodukten, die von pharmazeutischen Unternehmen oder Großhändlern gemäß § 47 AMG direkt an Ärztinnen und Ärzte abgegeben werden.
- Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen wie Apps
- Enterale Ernährung
- Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern, z. B. Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr etc. (siehe Liste der sonstigen Kostenträger)
- Verordnungen für im Ausland Versicherte
Hinweis: Die privaten Krankenversicherer und die gematik arbeiten am eRezept für Privatversicherte.