Rezept- und Überweisungsanfragen


    Datenschutz

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    e-Rezept

    Ab 01.01.2024 Pflicht!
    Ab sofort werden Ihre Rezepte als e-Rezept ausgestellt. Dazu müssen wir Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal schon eingelesen haben. Vorteil für Sie: Sie brauchen danach nicht in der Praxis auf das Rezept warten oder nochmal in die Praxis kommen. Einfach Ihr e-Rezept mit der App oder der zugehörigen Versichertenkarte in der Apotheke einlösen!

    https://apps.apple.com/de/app/das-e-rezept/id1511792179?ign-itscg=30200&ign-itsct=apps_box_badge
    https://play.google.com/store/apps/details?id=de.gematik.ti.erp.app&pcampaignid=pcampaignidMKT-Other-global-all-co-prtnr-py-PartBadge-Mar2515-1

    Weiterhin Papierrezept

    Diese Verordnungen dürfen Ärzte auch nach dem 1. Januar 2024 weiterhin ausschließlich auf Papier ausstellen:

    • BtM-Rezepte
    • Verordnung von sonstigen nach § 31 SGB V einbezogenen Produkten (etwa Verbandmittel und Teststreifen)
    • Verordnung von Hilfsmitteln
    • Verordnung von Sprechstundenbedarf
    • Verordnung von Blutprodukten, die von pharmazeutischen Unternehmen oder Großhändlern gemäß § 47 AMG direkt an Ärztinnen und Ärzte abgegeben werden.
    • Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen wie Apps
    • Enterale Ernährung
    • Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern, z. B. Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr etc. (siehe Liste der sonstigen Kostenträger)
    • Verordnungen für im Ausland Versicherte

    Hinweis: Die privaten Krankenversicherer und die gematik arbeiten am eRezept für Privatversicherte.